1. Über die obligatorische Grundversicherung (OKG) Ihrer Krankenkasse für die Schweiz:
2. Über die Zusatzversicherung der Krankenkasse:
3. Über die Selbstfinanzierung oder Selbstabrechnung mit der Krankenkasse:
Hinweise:
Eine Therapiesitzung geht im vis-a-vis oder online-Kontakt unserer Zusammenarbeit über regulär 60 Minuten. In dem entsprechenden Tarif (HSK) über CHF 193.50 (Stand: 01.01.2023) ist meine Vor-/Nachbearbeitung und Administration über zusätzlich mind. 15 Min. mitinbegriffen. Kürzere oder längere Sitzungen sind nach Absprache möglich und werden anteilsmässig verrechnet.
Achtung: Weniger als 24 Stunden vorher abgesagte Sitzungen muss ich Ihnen privat in Rechnung stellen. Die Krankenkasse übernehmen das nicht.
Opfer von Gewalt (sexueller Art, Überfälle, Unfälle) haben gemäss Opferhilfegesetz in der Schweiz die Möglichkeit, eine Kostenbeteiligung für die psychotherapeutische Unterstützung bei den kantonalen Opferberatungsstellen zu beantragen.
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